Wer länger als sechs Wochen krank ist, merkt schnell: Das Gehalt bleibt aus, die Krankenkasse springt ein. Doch wie berechnet sich das Krankengeld eigentlich genau? Die Antwort ist eine Mischung aus 70 Prozent des Bruttogehalts und einer 90-Prozent-Netto-Grenze – und hängt von den letzten zwölf abgerechneten Monaten ab.

Krankengeld beträgt: 70 % des Bruttogehalts ·
Höchstgrenze: 90 % des Nettogehalts ·
Berechnungsgrundlage: letzte 12 abgerechnete Monate ·
Auszahlung: pro Kalendertag

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Nach 78 Wochen: Möglichkeit der Erwerbsminderungsrente prüfen – Betanet.de (Fachportal für Sozialrecht)
  • Bei neuer Diagnose: erneuter Krankengeldanspruch möglich – AOK (gesetzliche Krankenkasse)

Fünf zentrale Kennzahlen, die jeder kennen sollte, bevor er sein Krankengeld berechnet:

Merkmal Wert
Krankengeld-Satz 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettogehalts)
Bemessungsgrundlage letzte 12 Kalendermonate
Zahlungsrhythmus täglich (Kalendertag)
Maximale Bezugsdauer 78 Wochen in 3 Jahren
Beginn ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Berechnung bei Stundenlohn Stundenentgelt × regelmäßige Wochenstunden / 7
Berechnung bei Monatsgehalt Monatsentgelt / 30
Einmalzahlungen können anteilig berücksichtigt werden (wenn beitragspflichtig)

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Grundformel der Berechnung

Das Krankengeld wird als Prozentsatz des Regelentgelts ermittelt. Das Regelentgelt ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt pro Kalendertag im Bemessungszeitraum. Laut AOK (gesetzliche Krankenkasse) gilt:

  • 70 % des Bruttoarbeitsentgelts pro Kalendertag
  • maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts pro Kalendertag
  • Das niedrigere der beiden Ergebnisse ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag

Bemessungszeitraum – die letzten 12 Monate

Entgegen einer verbreiteten Annahme werden nicht die letzten drei Monate herangezogen, sondern der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der mindestens vier Wochen umfassen muss, so Haufe (Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht). Ist der letzte Zeitraum kürzer, werden mehrere Abrechnungszeiträume zusammengezogen, bis vier Wochen erreicht sind – erklärt Betanet.de (Fachportal für Sozialrecht). Im Regelfall sind das die letzten zwölf Kalendermonate.

Sonderfälle: Teilzeit und Minijob

Bei Stundenlohn wird das Entgelt im Bemessungszeitraum durch die gezahlten Stunden geteilt, mit den regelmäßigen Wochenstunden multipliziert und durch 7 geteilt, beschreibt Sozialversicherung-kompetent (Fachportal). Bei Monatsgehalt wird das vereinbarte Arbeitsentgelt durch 30 geteilt – unabhängig von der tatsächlichen Monatslänge, betont Norbert Finkenbusch (Sozialrechtsexperte).

Der Haken

Das niedrigere Ergebnis aus der 70-Prozent-Brutto- und der 90-Prozent-Netto-Rechnung zählt. Wer viel verdient, wird schnell an die 90-Prozent-Netto-Grenze stoßen. Wer wenig verdient, profitiert von der 70-Prozent-Regel.

Fazit: Die Krankenkasse wendet stets die günstigere der beiden Grenzen an – für den Versicherten bedeutet das: Das tatsächliche Krankengeld liegt nie über 90 % des Nettogehalts.

Welche Formel gilt für die Krankengeldberechnung?

70 % Brutto vs. 90 % Netto

Der Gesetzgeber in § 47 SGB V hat eine Doppelbegrenzung eingezogen: Zuerst wird 70 % des Brutto-Regelentgelts berechnet, dann 90 % des Netto-Regelentgelts. Maßgeblich ist der geringere Betrag. Das bestätigt die Kanzlei für Sozialrecht. Die Betanet.de (Fachportal für Sozialrecht) ergänzt, dass bei ganzmonatigem Bezug pauschal 30 Kalendertage pro Monat gezahlt werden.

Rechenbeispiel: 3000 € Brutto

Nehmen wir ein Bruttogehalt von 3.000 € pro Monat und ein Nettogehalt von 2.100 € (angenommener Steuersatz).

  • Regelentgelt pro Tag (Brutto): 3.000 € / 30 = 100 €
  • 70 % davon: 70 € pro Tag
  • Regelentgelt pro Tag (Netto): 2.100 € / 30 = 70 €
  • 90 % davon: 63 € pro Tag
  • Niedrigerer Wert: 63 € pro Tag → Krankengeld beträgt 63 €/Tag (ca. 1.890 €/Monat)
Fazit: In diesem Fall greift die 90-Prozent-Netto-Grenze, weil das Netto-Ergebnis niedriger liegt als das Brutto-Ergebnis.

Rechenbeispiel: 2000 € Netto

Bei einem Nettogehalt von 2.000 € (angenommenes Brutto ca. 2.850 €) ergibt sich:

  • Brutto pro Tag: 2.850 € / 30 = 95 € → 70 % = 66,50 €
  • Netto pro Tag: 2.000 € / 30 = 66,67 € → 90 % = 60,00 €
  • Niedrigerer Wert: 60 € pro Tag → ca. 1.800 €/Monat

Zwei Beispiele, ein Muster: Je höher der Steuerabzug, desto wahrscheinlicher greift die Netto-Begrenzung.

Fazit: Versicherte mit einem Steuersatz über etwa 22 % landen fast immer in der Netto-Begrenzung – die Differenz zum Brutto-Ergebnis ist ihr tatsächlicher Verlust.

Wird Krankengeld von den letzten 3 Monaten berechnet?

Bemessungszeitraum – nicht 3 Monate, sondern 12 Monate

Nein. Der Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf abgerechneten Kalendermonate, wie Haufe (Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht) klarstellt. Die Annahme, es seien die letzten drei Monate, entsteht vermutlich, weil die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen auf dem Gehalt der letzten drei Monate basiert. Das Krankengeld folgt aber einer anderen Logik.

Warum viele denken, es seien 3 Monate

Die Verwechslung liegt nahe: Die Lohnfortzahlung orientiert sich am Durchschnitt der letzten drei Monate vor der Erkrankung. Die Krankenkasse hingegen schaut auf den gesamten letzten Abrechnungszeitraum – in der Praxis die letzten zwölf Monate. So erklärt es die AOK (gesetzliche Krankenkasse).

Ausnahme bei kurzer Betriebszugehörigkeit

War der Arbeitnehmer weniger als vier Wochen im Unternehmen, wird auf die vorherige Beschäftigung zurückgegriffen, wenn dort Beiträge gezahlt wurden. Die Betanet.de (Fachportal für Sozialrecht) führt aus, dass in diesem Fall die vorherigen Abrechnungszeiträume zusammengezogen werden.

Vorsicht Falle

Wer das Krankengeld fälschlich auf Basis der letzten drei Monate berechnet, kommt meist auf einen zu hohen Betrag. Die Krankenkasse korrigiert das automatisch – aber die Enttäuschung ist vorprogrammiert.

Fazit: Der typische Arbeitnehmer muss sich von der Drei-Monats-Regel verabschieden – die Krankenkasse rechnet mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate, was meist zu einem niedrigeren Betrag führt.

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2000 € netto oder 3000 € brutto?

Beispiel 1: 2000 € Netto

Wie oben durchgerechnet ergibt sich bei 2.000 € Netto ein tägliches Krankengeld von rund 60 €, also monatlich etwa 1.800 €. Die Netto-Begrenzung ist der limitierende Faktor.

Beispiel 2: 3000 € Brutto

Bei 3.000 € Brutto und einem geschätzten Netto von 2.100 € liegt das Krankengeld bei 63 € täglich (1.890 €/Monat). Auch hier dominiert die Netto-Grenze.

Vergleichstabelle für verschiedene Gehaltsstufen

Drei Einkommensszenarien zeigen ein klares Muster: Die Netto-Begrenzung gewinnt fast immer – selbst bei moderaten Gehältern.

Brutto mtl. Netto mtl. (geschätzt) 70 % Brutto / Tag 90 % Netto / Tag Krankengeld / Tag
2.500 € 1.750 € 58,33 € 52,50 € 52,50 €
3.000 € 2.100 € 70,00 € 63,00 € 63,00 €
4.000 € 2.600 € 93,33 € 78,00 € 78,00 €
Fazit: In allen drei Fällen greift die 90-Prozent-Netto-Grenze. Das Krankengeld liegt monatlich zwischen 1.575 € und 2.340 € – deutlich unter dem gewohnten Netto.

Das impliziert: Wer 4.000 € brutto verdient, erhält mit 78 € pro Tag nur etwa 60 % seines gewohnten Nettoeinkommens.

Was passiert nach 6 Wochen und nach 6 Monaten Krankengeldbezug?

Nach 6 Wochen: Ende der Lohnfortzahlung

Die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiter – das ist die Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, wie die AOK (gesetzliche Krankenkasse) erläutert. Der Arbeitnehmer muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende fortsetzen.

Nach 6 Monaten: Ende des Krankengeldes?

Das Krankengeld ist nicht auf sechs Monate begrenzt, sondern auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Nach 78 Wochen endet der Anspruch. Wer nach sechs Monaten noch krank ist, bekommt also weiter Krankengeld – bis zu 78 Wochen. Das bestätigt Betanet.de (Fachportal für Sozialrecht).

Weiterzahlung bei Wiedererkrankung

Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Anspruch von neuem. Auch wenn die alte Erkrankung noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Zweitdiagnose zu einem neuen 78-Wochen-Zeitraum führen. Die AOK (gesetzliche Krankenkasse) weist darauf hin, dass die Zeiten dann addiert werden, sofern sie innerhalb der Dreijahresfrist liegen.

Fazit: Ein Arbeitnehmer, der nach sechs Monaten noch immer krank ist, hat noch etwa 12 Monate Anspruch – insgesamt maximal 78 Wochen. Danach springt die Erwerbsminderungsrente ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung

  1. Bruttogehalt ermitteln – aus den letzten 12 abgerechneten Monaten, geteilt durch 360 (12 Monate × 30 Tage).
  2. 70 % des Brutto-Tagessatzes berechnen – das ist der erste Kandidat.
  3. Nettogehalt ermitteln – vom letzten abgerechneten Monat, geteilt durch 30 (Kalendertage).
  4. 90 % des Netto-Tagessatzes berechnen – das ist der zweite Kandidat.
  5. Den niedrigeren Wert nehmen – das ist Ihr tägliches Krankengeld.
  6. Monatsbetrag – täglichen Satz mit 30 multiplizieren.

Bestätigte Fakten

  • Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % Netto).
  • Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 abgerechneten Monate.
  • Krankengeld wird pro Kalendertag ausgezahlt.

Was unklar ist

  • Ob exakt 70 % oder 90 % greift, hängt vom individuellen Brutto/Netto-Verhältnis ab.
  • Bei Einkommensschwankungen kann die Krankenkasse eine Prognose erstellen; das Ergebnis ist nicht immer vorhersehbar.

„Das Krankengeld orientiert sich am Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt davon 70 Prozent.“

– AOK (gesetzliche Krankenkasse)

„Zuerst ermitteln wir einen Ausgangsbetrag: Das ist 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent Ihres Netto-Verdienstes.“

– Techniker Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse)

Für Arbeitnehmer in Deutschland ist die Rechnung klar: Wer die Formel aus 70 % Brutto und maximal 90 % Netto kennt und den richtigen Bemessungszeitraum ansetzt, kann sein Krankengeld selbst abschätzen. Bei Unsicherheiten hilft die Krankenkasse – am besten gleich nach der sechsten Woche nachfragen.

Wer wissen möchte, wie die genaue Höhe des Krankengeldes nach Ablauf der Lohnfortzahlung ermittelt wird, findet unter Krankengeld nach 6 Wochen eine detaillierte Aufstellung der Berechnungsgrundlagen.

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat.

Wie wird das Krankengeld ausgezahlt?

Die Krankenkasse überweist den Betrag direkt auf Ihr Konto, in der Regel monatlich rückwirkend.

Muss ich das Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Kann ich Krankengeld auch im Ausland beziehen?

Ja, innerhalb der EU und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vor Reiseantritt die Krankenkasse informieren.

Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs wieder krank werde?

Bei derselben Erkrankung läuft die 78-Wochen-Frist weiter. Bei einer neuen Erkrankung beginnt ein neuer Anspruch.

Wie beantrage ich Krankengeld?

Sie benötigen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die die Krankenkasse innerhalb einer Woche erreicht. Formular der Kasse ausfüllen.

Wird Krankengeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, aber die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes kann sich dadurch verkürzen, da Krankengeldzeiten als Versicherungszeit zählen.